Verbraucherzentrale nennt notwendige Bedingungen für Corona-App

Verbraucherschützer haben Bedingungen für die Einführung einer Corona-Warn-App genannt. “Eine App zur Eindämmung der Pandemie ist aus Sicht des VZBV nur dann akzeptabel, wenn fünf Bedingungen erfüllt werden: Sie muss freiwillig, geeignet, nötig, verhältnismäßig und zeitlich befristet sein”, sagte der Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), Klaus Müller, den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Freitagausgaben). “Zudem muss ausgeschlossen sein, dass die Daten an Unternehmen weitergegeben werden oder es gar eine Änderung des Zwecks der Nutzung gibt – beispielsweise für Zwecke von Unternehmen oder ihrer Werbung.”
Die Verbraucher müssten selbst entscheiden können, ob sie ihre Daten weitergeben oder nicht. Grundsätzlich dürfe es sich nur um notwendige Daten handeln, sagte der oberste Verbraucherschützer. “Wir befinden uns in einer Gesundheitskrise, deshalb dürfen die Daten auch nur dem Gesundheitsschutz dienen und auch nur für die Dauer der Krise.” Kommunikationsdaten beinhalten laut Müller “sensible und persönliche Informationen und müssen geschützt werden – immer.” (dts)
[etd-related posts=”3221376,3218950,3215919″]
vielen Dank, dass Sie unseren Kommentar-Bereich nutzen.
Bitte verzichten Sie auf Unterstellungen, Schimpfworte, aggressive Formulierungen und Werbe-Links. Solche Kommentare werden wir nicht veröffentlichen. Dies umfasst ebenso abschweifende Kommentare, die keinen konkreten Bezug zum jeweiligen Artikel haben. Viele Kommentare waren bisher schon anregend und auf die Themen bezogen. Wir bitten Sie um eine Qualität, die den Artikeln entspricht, so haben wir alle etwas davon.
Da wir die Verantwortung für jeden veröffentlichten Kommentar tragen, geben wir Kommentare erst nach einer Prüfung frei. Je nach Aufkommen kann es deswegen zu zeitlichen Verzögerungen kommen.
Ihre Epoch Times - Redaktion