Bund und Länder wollen Konzept zur Wiedereröffnung der Kitas erarbeiten

Die Öffnung der Kindergärten und Tagesbetreuungsplätze in Deutschland ist unter dem Gesichtspunkt des Infektionsschutzes schwierig. Bund und Länder suchen nach Lösungen.
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Die Krippen-Kinder einer Kita essen zu Mittag. Die Öffnung von Kitas und Krippen für den Normalbetrieb unter den Bedingungen der Corona-Krise stellt eine große Herausforderung dar.Foto: Georg Wendt/dpa
Epoch Times17. April 2020

Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD) und ihre Länderkollegen haben sich über das weitere Vorgehen bei den Kita-Schließungen in der Corona-Krise verständigt. Eine Arbeitsgruppe solle ab Montag “Leitlinien und Empfehlungen zur schrittweisen Wiedereröffnung” erarbeiten, erklärte Giffey am Freitag nach der Telefonkonferenz. Das Konzept richte sich auf die Zeit nach dem 4. Mai.

Wann und wie genau es umgesetzt werde, “hängt vom Verlauf des Infektionsgeschehens ab”, betonte Giffey. In den Leitlinien solle es unter anderem um “kindheitspädagogische Fragen” sowie um Hygiene, Gesundheits- und Arbeitsschutz für die Erzieherinnen gehen. “Es sollen auch Aussagen über bestimmte besonders zu berücksichtigende Gruppen wie Kinder von erwerbstätigen Alleinerziehenden, Kinder mit Behinderungen oder Vorschulkinder getroffen werden.”

Arbeitsgruppe zur Ausarbeitung von Lösungen besteht schon

Mit der Ausarbeitung des Konzepts wurde den Angaben zufolge die bereits bestehende “AG-Kita” der Länder unter Vorsitz von Brandenburg und Nordrhein-Westfalen beauftragt. Sie soll sich Rat von Experten der frühkindlichen Entwicklungspädagogik, der Virologie und der Hygienewissenschaft holen.

Bund und Länder hatten bei ihrem Spitzengespräch am Mittwoch vereinbart, dass es vorerst keinen Normalbetrieb in den Kitas geben soll. Ein Zeithorizont wurde nicht genannt. Den Beschlüssen zufolge kann nun aber die angebotene Notbetreuung “für zusätzliche Berufs- und Bedarfsgruppen” ausgeweitet werden.

Notbetreuung wird nach lokalen Erfordernissen gestaltet

Ein bundeseinhetliches Vorgehen wird es dabei offenbar nicht geben. “Bis mindestens zum 3. Mai 2020 regeln und erweitern die Bundesländer die Notbetreuung im Rahmen ihrer landesspezifischen Notwendigkeiten und Gegebenheiten”, erklärte Giffey. (afp)

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